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Die Belegungsverpflichtung
Viele Schüler muss man bei diesem Angebot geradezu ermahnen, sich nicht zu viele Verpflichtungen aufzuladen. Doch obwohl sich Schloss Neubeuern besonders an Kinder und Jugendliche wendet, die die gebotenen Möglichkeiten nutzen wollen, um Selbstvertrauen und Selbstständigkeit zu gewinnen, sind einzelne durchaus auch aus ihrer Passivität aufzuwecken. Insbesondere für letztere sind die Pflichten formuliert: Je nach Altersstufe, Status und der Teilnahme an den Nachmittagsterminen mittwochs im Rahmen des Horizonte-Programms haben die Schüler zu Beginn des Schuljahres unterschiedliche Aktivitäten zu belegen:

 

Schüler der Klasse 5: 1 Gilde (plus Junior Sports ganzjährig im Stundenplan integriert)
Internatsschüler der Klassen 6-9:  1 Gilde (möglichst eine Sportgilde)
Tagesschüler der Klassen 6-8:   bei Teilnahme am Horizonte-Programm 1 Gilde, ansonsten 2 Gilden
Internatsschüler der Klasse 9: 1 Sozialdienst außer Haus und 1 Gilde
Tagesschüler der Klasse 9: bei Teilnahme am Horizonte-Programm 1 Gilde oder 1 Sozialdienst außer Haus, ansonsten 2 Gilden oder 1 Gilde und 1 Sozialdienst außer Haus
Internatsschüler der Klasse 10:  1 Gilde oder 1 Sozialdienst
Tagesschüler der Klasse 10: bei Teilnahme am Horizonte-Programm 1 Gilde oder ein Sozialdienst, ansonsten 2 Gilden oder 1 Gilde und 1 Sozialdienst
Internatsschüler der Oberstufe: 1 Sozialdienst (bis 12/1 einschließlich)
Tagesschüler der Oberstufe: bei Teilnahme am Horizonte-Programm keine Verpflichtung, ansonsten 1 Gilde oder 1 Sozialdienst (bis 12/1 einschließlich)
 



 


In schriftlich zu begründenden Ausnahmefällen können anderweitig intensiv beschäftigte Schüler (z.B. Nachhilfe, Instrumentalunterricht, Sportverein) über ihre In schriftlich zu begründenden Ausnahmefällen können anderweitig intensiv beschäftigte Schüler (z.B. Nachhilfe, Instrumentalunterricht, Sportverein) über ihre Eltern/Erziehungsberechtigten einen Antrag beim Gildenkoordinator auf Freistellung von einer Gilde stellen.

Die gewählten Gilden aber werden für mindestens ein Halbjahr besucht. Wo wichtig und nötig (bei sogenannten G1-Gilden und den meisten Sozialdiensten) verpflichtet man sich für ein ganzes Schuljahr. Einzelne Gilden können in Absprache mit den Gildenleitern auch als Club belegt werden.

Die Teilnahme an den gewählten Gilden und die Erfüllung der Dienste sind dann ebenso verpflichtend wie die Teilnahme am Unterricht. Beurlaubungen von Gilden werden dabei ähnlich restriktiv wie Unterrichtsbefreiungen gehandhabt. Wer unentschuldigt Gilde oder Sozialdienst versäumt, hat jeweils freitags nach der Schule die Gelegenheit, in einer „Ersatzgilde“ sinnvolle Aufgaben für die Gemeinschaft zu erledigen. Häufig kommt dies zum Glück nicht vor.