| Die Belegungsverpflichtung | ||||||||||
| Viele Schüler muss man bei diesem Angebot geradezu ermahnen, sich nicht zu viele Verpflichtungen aufzuladen. Doch obwohl sich Schloss Neubeuern besonders an Kinder und Jugendliche wendet, die die gebotenen Möglichkeiten nutzen wollen, um Selbstvertrauen und Selbstständigkeit zu gewinnen, sind einzelne durchaus auch aus ihrer Passivität aufzuwecken. Insbesondere für letztere sind die Pflichten formuliert: Je nach Altersstufe, Status und der Teilnahme an den Nachmittagsterminen mittwochs im Rahmen des Horizonte-Programms haben die Schüler zu Beginn des Schuljahres unterschiedliche Aktivitäten zu belegen:
Die gewählten Gilden aber werden für mindestens ein Halbjahr besucht. Wo wichtig und nötig (bei sogenannten G1-Gilden und den meisten Sozialdiensten) verpflichtet man sich für ein ganzes Schuljahr. Einzelne Gilden können in Absprache mit den Gildenleitern auch als Club belegt werden. Die Teilnahme an den gewählten Gilden und die Erfüllung der Dienste sind dann ebenso verpflichtend wie die Teilnahme am Unterricht. Beurlaubungen von Gilden werden dabei ähnlich restriktiv wie Unterrichtsbefreiungen gehandhabt. Wer unentschuldigt Gilde oder Sozialdienst versäumt, hat jeweils freitags nach der Schule die Gelegenheit, in einer „Ersatzgilde“ sinnvolle Aufgaben für die Gemeinschaft zu erledigen. Häufig kommt dies zum Glück nicht vor. |
