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    Rita Süssmuth
       
Privilegien-Modell Schloss Neubeuern

In Schloss Neubeuern scheitern Schüler nur dann, wenn sie daran scheitern, sich wirklich zu bemühen. Um dieser Feststellung besser gerecht werden zu können, haben wir ein System einführt, in dem transparent und für jeden nachvollziehbar Privilegien vergeben werden, die auf dem Bemühen des einzelnen Schülers in verschiedenen Bereichen des Lebens im Schloss basieren. Ganz entscheidend ist die Tatsache, dass im Vordergrund der Bewertung nicht die absolut messbare Leistung, sondern das Bemühen um Leistung und Erfolg steht. Je größer sein Bemühen insgesamt ist, desto mehr Privilegien und Freiheiten erhält der Schüler, je weniger er sich bemüht, desto mehr Einschränkungen seines Lebens in Schloss Neubeuern muss er hinnehmen. Ein weiterer entscheidender Grund für die Einführung des Modells war unser dringender Wunsch, zunehmend positiv zu verstärken und nicht nur zu kritisieren oder zu strafen.

Vier Mal im Schuljahr wird daher das Bemühen jedes einzelnen Schülers im Durchschnitt ermittelt. Das größte Gewicht haben dabei jeweils die aktuellen Kopfnoten aus der Schule (Betragen/Mitarbeit) und die Bewertung des zuständigen Mentors. Jeder Erwachsene, der in direktem Kontakt zu dem Schüler steht, kann und soll dabei ebenfalls positive Bewertungen vergeben: Klassleiter, Fachlehrer, Nachhilfelehrer, Mentorenassistenten, Gildenleiter und Trainer, aber auch Hauswirtschaftleiterin, Handwerker, Hausmeister und Reinigungskräfte. Natürlich werden auch Anwesenheits-, Nachsitz-, Ersatzgilden- und Morgenlauflisten ausgewertet.

Beispiel: Privilegien und Fördermaßnahmen für die Jahrgangstufen 7 - 10:

Gruppe 1:

  1. Freiarbeits-Status – keine Abendsilentiumspflicht, keine SL-Pflicht
  2. Nutzung von Laptop/ Computer auch während SL und Abendsilentium
  3. Computererlaubnis auch für unter 15-Jährige, bzw. für Schüler der Digital-Ink-Klassen die Erlaubnis, zusätzlich  einen privaten Rechner im Schloss zu nutzen
  4. Mobiltelefone müssen nicht über Nacht abgeben werden (nur für Kl. 7)
  5. Ausgang (Dorf/ See nach Abmeldung) auch während des Schultags in unterrichtsfreien Zeiten in Freizeitkleidung.
  6. Unterrichtsbefreiungen für Einsatz bei Schul- und Internatsveranstaltungen möglich
  7. Gastrecht im Schülerparlament
  8. Keine Frühstückspflicht
  9. Keine Abendessenspflicht
  10. Ein zusätzlicher abendlicher Dorfgang pro Woche bei über 16-Jährigen
  11. Einmal pro Woche (z. B. am Barabend) Verlängerung der Gruppenzeit um 1 Stunde. Die Schließzeiten bleiben davon unberührt.
  12. Ein zusätzliches Heimfahr-Wochenende zwischen zwei Ferienabschnitten; alternativ ein „Joker“ für Wochenend-    unternehmungen zwischen jeweils zwei Ferienabschnitten
  13. Zwischen zwei Privilegieneinstufungen zwei abendliche Dorfgänge für Schüler ab 14 Jahren. Voraussetzung ist die             Begleitung und das Zurückbringen durch einen mind. 18 Jahre alten Schüler (vgl. Formular „Erziehungsbeauftrag-     ter“).
  14. Es besteht keine SL-Verpflichtung (SL=Selbstorganisiertes Lernen) im Klassenzimmer.

Gruppe 2:

  1. Keine Frühstückspflicht
  2. Nutzung von Laptop/ Computer während SL und Abendsilentium
  3. Für Schüler der Digital-Ink-Klassen: Erlaubnis zusätzlich einen privaten Rechner im Schloss zu nutzen
  4. Mobiltelefone müssen nicht über Nacht abgeben werden (nur für Kl. 7)
  5. Unterrichtsbefreiungen für Einsatz bei Schul- und Internatsveranstaltungen möglich
  6. Ausgang (Dorf/ See) auch während des Schultags in unterrichtsfreien Zeiten in Freizeitkleidung
  7. Einmal pro Woche Verlängerung der Bettgehzeit um 30 Minuten
  8. Ein „Joker“ für Wochenendunternehmungen zwischen jeweils zwei Ferienabschnitten
  9. Zwischen zwei Privilegieneinstufungen ein abendlicher Dorfgang für Schüler ab 14 Jahren. Voraussetzung ist die Begleitung und das Zurückbringen durch einen mind. 18 Jahre alten Schüler

Gruppe 3:

Hier gelten die Regeln der Internatsordnung

Zusätzliche Privilegien für Oberstufenschüler

Die Oberstufenschüler sollen Vorbilder für die jüngeren Schüler sein. Aufgrund dieser Position erhalten sie Privilegien, die sich jüngere Schüler erst erarbeiten müssen. Auf der anderen Seite ist mit dieser Position aber auch die Verantwortung verbunden, tatsächlich ein Vorbild zu sein, an dem sich jüngere Schüler orientieren können. Die Oberstufenschüler werden wie alle anderen Schüler nach dem oben beschriebenen Modell bewertet. Zusätzlich/ Ergänzend zu den oben genannten Privilegien gilt:

Gruppe 1:

  1. Ausgang am Freitagabend mit einer Stunde Verlängerung.
  2. Auswärtsübernachtung bei Festen von von Samstag auf Sonntag möglich. Voraussetzungen sind (1.) Volljährigkeit, (2.) Oberstufe, (3.) Anwesenheitspflicht beim Brunch am Sonntag.

Gruppe 2:

  1. 30 min. des Abendsilentiums können selbst eingeteilt werden, d.h. es kann zu einer anderen Zeit (z. B. nachmittags) gelernt werden. Die Kern-Lernzeit von 19.00 bis 20.00 Uhr ist allerdings verpflichtend.
  2. Auswärtsübernachtung bei Festen von Samstag auf Sonntag. Voraussetzungen sind (1.) Volljährigkeit, (2.) Oberstufe, (3.) Anwesenheitspflicht beim Brunch am Sonntag.

Gruppe 3:

  1. Nutzung von Laptop/ Computer während SL und Abendsilentium

Privilegien für neue Schüler

Neu eintretende Schüler können nicht in eines der fünf Privilegien-Level eingeteilt werden, bevor sie die Gelegenheit hatten, sich in diesem System zu bewähren. Daher gelten für sie die Regeln der Internatsordnung, bis im November zum ersten Mal die Punktdurchschnitte berechnet werden, bzw. bis nach dem Ablauf der ersten vollen Bewertungsperiode bei einem Eintritt während des Schuljahres.

Unterstützende Maßnahmen für Schüler in den Privilegiengruppen 4 und 5

Die Grundüberlegung für die Schüler der Privilegiengruppen 4 und 5 war, dass die zu wählenden Maßnahmen nicht von einer strafenden Absicht geleitet sein dürfen, sondern die Unterstützung der Änderung des spezifisch abweichenden Verhaltens im Vordergrund stehen muss. Ist ein Schüler z.B. wegen mangelnder Mitarbeit und negativen Verhaltens im Unterricht in Gruppe 4 eingestuft worden, muss er anders gefordert und gefördert werden als ein Schüler, der sich wegen mangelnder Disziplin im Internat dort wiederfindet.

Wir haben daher einen Katalog von Einzelmaßnahmen zusammengestellt, aus dem der jeweilige Mentor diejenigen aussucht, die für die Weiterentwicklung des einzelnen Schülers am erfolgsversprechenden erscheinen. Der Mentor legt dann in einer Mentorenkonferenz nach der Feststellung der Gruppenzugehörigkeiten einen begründeten Vorschlag eines Maßnahmenkatalogs für jeden Schüler seiner Gruppe vor, der in Privilegiengruppe 4 oder 5 eingestuft wurde.   Diese Maßnahmenkataloge werden in der Konferenz gegebenenfalls diskutiert, müssen aber in jedem Fall mit einfacher Mehrheit der Stimmen bestätigt werden.