| Stipendien |
| Gemäß der Stiftungssatzung bemüht sich Schloss Neubeuern, auch solchen Kindern und Jugendlichen den Besuch der Schule und des Internats zu ermöglichen, deren Familie nur teilweise in der Lage ist, die damit verbundenen Kosten zu tragen. Dabei liegt üblicherweise die maximale Höhe eines Stipendiums bei 50% der jeweiligen Schul- und Internatsgebühren.
Über die Grundvoraussetzung hinaus (nämlich, dass ein Besuch Neubeuerns ohne ein Stipendium nicht möglich ist) sollten unsere Stipendiaten besonders förderungswürdig erscheinen. Die Definition der Förderungswürdigkeit geht dabei weit über die reinen Schulnoten hinaus und bezieht sich auf den ganzen Menschen. Die Stipendiaten, die wir uns wünschen, sollen facettenreiche und interessante Persönlichkeiten sein, die nicht nur in der Lage sind viel zu leisten, sondern dies auch unbedingt wollen. Sie sollen außer akademischer Potenz möglichst vielfältige Begabungen und Interessen im Sport, in der Musik und der Kunst mitbringen. Und sie sollen sich auf einer tief empathischen Ebene für ihre Mitmenschen interessieren und sich für sie einsetzen. Ein Gremium entscheidet über die eingehenden Stipendienanträge, die mit entsprechenden Einkommensnachweisen unterlegt sein müssen. Aktuell erhalten ca. 20% unserer Internatsschüler Stipendien in Höhe von 10% bis 50% der Schul- und Internatsgebühren. Unser Bemühen gilt in enger Zusammenarbeit mit dem Altschülerverein der Ausweitung unserer Möglichkeiten bei der Vergabe von Stipendien. Es wird zurzeit von Internat, Kuratorium und Altschülerverein die Gründung einer neuen Stiftung diskutiert, die sich ausschließlich dem Stipendienthema widmen wird. Die Stipendienstiftung Schloss Neubeuern soll in erster Linie ein Stiftungsvermögen zusammentragen, aus dessen Erlösen dauerhaft und zuverlässig geeignete Schüler gefördert werden können. |

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